Die Kostenrechnung ist ein Instrument der Wirtschaftlichkeitssteuerung. Zusätzlich werden systematisch der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die Kosten kommunaler Leistungen informiert.

Langfristiges Ziel sollte es sein, dass bei politischen Entscheidungen auch wirtschaftliche Aspekte stärker berücksichtigt werden.

Die KGSt empfiehlt vor allem laufende Kostenrechnungen für die nachstehenden Bereiche, die wir Ihnen als mögliche Kalkulationen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anbieten:

  • Abfallbeseitigung
  • Abwasserentsorgung
  • Bauhof
  • Baurecht und untere Verwaltungsbehörde
  • Badeanstalten
  • Bestattungsgebühren
  • Kindergartengebühren
  • Märkte
  • Sportanlagen
  • Stadthalle/Bürgerhaus/Kurhaus
  • Straßenreinigung
  • Verwaltungsgebühren
  • Wasserversorgung
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Der Zwang zu wirtschaftlichem Handeln hat heute und in Zukunft einen höheren Stellenwert. Sie erhalten durch die betriebswirtschaftliche Kalkulation eine Steuerungsmöglichkeit, eine Grundlage für die Gebührenfestsetzung und die Erkennung der entgeltpolitischen Spielräume