Durch das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 10.11.2009 mit der anschließenden Neufassung des Feuerwehrgesetzes vom 02.03.2010 wurde die Vorschrift über den Kostenersatz für die Einsätze der kommunalen Feuerwehr neu gefasst.

Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 16. November 2010 die bisherigen Vorhaltekosten beanstandet und ausgeführt, dass diese nur nach dem Verhältnis der einzelnen Einsatzstunden zu den Jahresstunden in Rechnung gestellt werden dürfen. Eine Umlegung der jährlichen Vorhaltekosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden, wie bisher üblich, ist unzulässig. Notwendig ist deshalb eine neue Kostenkalkulation auf Grundlage der neuen Rechtsprechung.

Wir haben praktische Erfahrung und können auf eine Vielzahl abgeschlossener Kalkulationen verweisen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung der zu berechnenden Kostenersätze für die Feuerwehreinsätze.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.

Ihr Ansprechpartner ist Alexander Beil

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Tel: 07163/4157