Die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab wird immer häufiger zu einem Problemfall für die Kommunen. Gerichtsurteile aus Baden-Württemberg (VGH Mannheim am 11. März 2010) und anderen Bundesländer (OVG Münster 18. Dezember 2007 und Hessischer VGH 02. September 2009) zeigen, dass nach Auffassung der Gerichte die gesplittete Abwassergebühr als Berechungsmethode für die Abwassergebühr heranzuziehen ist.
Nicht nur rechtliche, sondern auch ökologische Gründe sprechen für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Durch ein Gebührensplitting in Schmutz- und Niederschlagswasser wird der Gebührenzahler entlastet, der weniger versiegelte Flächen aufweist und dadurch wird künftig der unbedachten Versiegelung von Flächen entgegengewirkt.
Wir von der KBK Kommunal-Beratung Kurz GmbH und unsere Partner haben auf diesem Gebiet praktische Erfahrung und können auf eine Vielzahl abgeschlossener Projekte verweisen. Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Kalkulation und kompetente Beratung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr oder bei der rechtssicheren Gebührenkalkualtion.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung.